Weg zur Konstituierung einer Romfreien Kultusgemeinde in Wien

In seinem Artikel Die Altkatholiken und die Kirchengüter, KVZ vom 23. Oktober 1871, setzt sich Anton wieder mit der Frage auseinander, ob die Papstanhänger oder die Konzilsgegner die eigentlichen Katholiken seien.

Nachdem er auf das Programm des Kongresses von München verweist, stellt er fest, dass die Alt-Katholiken jene seien, die sich nach dem Konzil glaubensmäßig nicht geändert hätten.

Er erinnert an Reichskanzler Beust, der zur Lösung des Konkordates argumentierte, dass die Stellung des Staates zur Kirche mit den Dogmen eine andere geworden sei. Anton stellt fest, dass dies dem gegenwärtigen Ministerrat zwar bekannt sei, dass man aber von dieser Seite keinerlei Unterstützung erwarten könne. Die einzige Chance der Konzilsgegner, zu ihrem Recht (und damit zu Kirchenbesitz und Vermögen) zu gelangen - so Anton -, sei die österreichische Justiz, welche die Frage klären solle, ob die infallibilistische Religionsgesellschaft überhaupt noch im Staate als katholisch angesehen werden könne.

In seiner Predigt zum zweiten alt-katholischen Gottesdienst am 22. Oktober spricht Anton wieder die Rechtlosigkeit der Laienwelt in der römischen Kirche an und kündigt an:

Seitens des Aktionskomitees der Altkatholiken Wiens sind die Arbeiten zur inneren Organisation unserer Gemeinde im vollen Zuge. Es werden Mitgliedskarten ausgegeben und allen Gemeindemitgliedern, sowie denen, welche der Gemeinde noch beizutreten gedenken, ausgefolgt werden. Die Orte und Persönlichkeiten, wo und bei welchen solche Karten zu beheben sind, werden in Kürze in allen Blättern öffentlich bekanntgegeben werden.“ Konkreter wird Anton in seinem Artikel vom 30. Oktober, wo er davon spricht, dass das Fundament aller kirchlichen Reform in der Wiederherstellung der alten kirchlichen Gemeindeverfassung bestehe. Wichtig sei den Wiener Alt-Katholiken die uralteste Verfassung wiederherzustellen und sie den gegebenen Zeitverhältnissen und Bedürfnissen anzupassen.

Das meint die von ihm schon einige Male abgesprochenen Punkte wie: Wahl der Seelsorger und der Bischöfe, Verwaltung des Kirchengutes, Entsendung von Laiendelegierten zu Landessynoden sowie die stärkere Einbindung der Laien in Leitung und Verwaltung aller kirchlichen Angelegenheiten.