Die Alte Kirche war bischöflich-synodal verfaßt. Diese Verfassung entwickelte sich aus den Gemeindeordnungen, die im Neuen Testament beschrieben sind und setzte sich um das Jahr 200 in der ganzen Kirche durch.

Das Bischofsamt

Das Amt des Bischofs hob sich schon um das Jahr 100 vom Priester- und Diakonenamt deutlich als das eigentliche Bruder- Amt der Einheit ab.

Um die kirchliche Einheit zu bewahren, beaufsichtigte der Bischof – Bischof heißt "Aufseher" – die Lehre in der Kirche. Darüber hinaus hatte er die oberste Leitung des Gottesdienstes inne, er setzte Kandidaten in die Kirchlichen Ämter ein, er übte die Kirchenzucht aus und pflegte die Gemeinschaft mit den anderen Bischöfen.

Gewählt wurde der Bischof durch die Synode, d.h. durch die Versammlung der Gläubigen. Durch die Wahl erhielt der Bischof die Hirtengewalt über die Gemeinden, denen er vorstehen sollte.

Durch die Amtsweihe (Konsekration), die die anderen anwesenden Bischöfe vornahmen, empfing der Gewählte die Beauftragung und Bevollmächtigung zur Führung des bischöflichen Amtes. Sie erfolgte durch Handauflegung unter Anrufung des Heiligen Geistes.

Die Bischöfe waren einander grundsätzlich gleichgestellt. Als sich das Christentum ausbreitete, erhielten einzelne Bischöfe der Landes- und Provinzhauptstädte aufgrund ihrer größeren Verantwortung eine besondere Ehrenstellung. Sie wurden Erzbischöfe oder Metropoliten genannt. Dennoch war und blieb ihr Dienst ein bischöflicher.

In der Alten Kirche galten die Bischöfe der wichtigsten Städte (Rom, Konstantinopel, Alexandrien, Antiochien, Jerusalem) als Patriarchen. Sie bildeten zusammen den einen Stuhl Petri.

Die Synoden

Die ersten Synoden fanden zwischen 160 und 170 n.Chr. in Kleinasien statt. Sie waren kirchliche Not- und Hilfsgemeinschaften.

Synoden traten zusammen, wenn es galt, Bischöfe zu wählen, wenn man Irrmeinungen entgegentreten mußte oder wenn bei Streitfragen die überlieferte Grundordnung bewahrt werden mußte.

Ursprünglich waren diese Synoden erweiterte Gemeindeversammlungen, später nahmen die Abgeordneten mehrerer Gemeinden, ganzer Provinzen und Länder und schließlich der ganzen Christenheit teil. Letzteres wurde Ökumenisches Konzil genannt und galt als die oberste Vertretung der ganzen Kirche.

Die Synoden hatten gottesdienstlichen Charakter und bestanden anfangs aus Bischöfen, die zusammen mit Priestern, Diakonen und Laien berieten. Erst im 3. Jhdt. wurden die Synoden reine Bischofsversammlungen, obwohl Priester, Diakone und Laien nie grundsätzlich von ihnen ausgeschlossen wurden.

Die Gültigkeit der Synodebeschlüsse hing nicht von der Bestätigung durch eine übergeordnete Kirchenbehörde ab, sondern allein davon, ob diese nachträglich durch das Glaubensbewußtsein der ganzen Kirche angenommen wurden und sich allgemein durchsetzten.

In der alten, ungeteilten Kirche haben sieben ökumenische Konzilien stattgefunden:

325 n.Chr. in Nicäa, 381 n. Chr. in Konstantinopel, 431 n. Chr. in Ephesus, 451 n.Chr. in Chalcedon, 553 n. Chr. in Konstantinopel, 680 n. Chr. in Konstantinopel, 787 n. Chr. in Nicäa. Die Konzilien wurden vom Kaiser einberufen und wurden von ihm oder seinen Stellvertreter geleitet. Ihre Beschlüsse galten als Reichsgesetz.

Einheit in der Vielfalt

Im Rahmen der Gesamtkirche kamen den einzelnen Provinz- und Landeskirchen weitgehende Selbständigkeit zu. An der Spitze dieser Kirchen standen die Bischöfe mit ihren Synoden, die untereinander in brüderlichem Austausch standen. Von einem obersten Bischof, der zur Wahrung der Einheit die volle Regierungsgewalt über alle Bischöfe und Landeskirchen besessen hätte, wußte die Alte Kirche nichts. Jede Landeskirche war vielmehr bestrebt, innerhalb der allgemein anerkannten Grundordnung ihre Selbständigkeit und Freiheit zu erhalten.

Elemente dieser verbindenden Grundordnung waren:

Das für die Lehre maßgebende Apostolische und Nicäno-konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis

Die von allen akzeptierten Glaubensentscheidungen der Ökumenischen Konzilien

Die Anerkennung des Bischofsamtes in seiner Einheit mit dem Priesteramt und dem Diakonat

Die Feier des Abendmahles, sowie die Spendung der Taufe und der übrigen Sakramente.

In diesen wesentlichen und notwendigen Fragen herrschte in der Alten Kirche Einheit, während in den weniger wichtigen Dingen große Freiheit und Mannigfaltigkeit bestand. Damit war die Verfassung der Alten Kirche einer Kuppel vergleichbar, die zum Himmel offen ist. An der Spitze stand nicht ein einzelner, sondern eine Mehrzahl einander gleichgestellter und brüderlich verbundener Würdenträger. Dadurch wurde die Wahrheit festgehalten, daß nur einer der Herr der Kirche ist: Jesus Christus.